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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Viventra Apartments by Sabrina Holzmann

Neubaugasse 11, 2651 Reichenau an der Rax
office@viventra-apartments.at | +43 677 18078359
ATU82604406

Stand: November 2025


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Kurzzeitvermietung der Ferienwohnungen von Viventra Apartments by Sabrina Holzmann (nachfolgend „Vermieter“), an Gäste (nachfolgend „Mieter“).
(2) Die Vermietung erfolgt über die eigene Website sowie über externe Buchungsplattformen.
(3) Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter diesen schriftlich zustimmt.
 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Mit der Buchung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vermieters zustande.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen und Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.


§ 3 Mietobjekt, Mietdauer und Nutzung

(1) Vermietet werden aktuell zwei Ferienwohnungen am Standort Tauplitz 195, 8982 Tauplitz und Seestraße 37, 7100 Neusiedl am See
(2) Die Ferienwohnung wird ausschließlich zu Beherbergungszwecken vermietet und darf nur von der in der Buchung angegebenen Personenzahl belegt werden.
(3) Check-in ist ab 15:00 Uhr, Check-out bis 10:00 Uhr.
(4) Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt.
(5) Haustiere sind nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
 

§ 4 Mietpreis und Zahlung

(1) Der Mietpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
(2) Anzahlung: 30 % des Reisepreises pro Appartement, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung.
(3) Der Restbetrag ist gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Buchungsplattform oder der direkten Buchungsvereinbarung zu bezahlen, spätestens jedoch vor Anreise.
(4) Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom) sind im Mietpreis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

§ 5 Stornierung durch den Mieter

(1) Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.
(2) Die folgenden Stornobedingungen gelten:

  •     bis 28 Tage vor Anreise: kostenlos,

  •     bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtbetrages,

  •     ab 14 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtbetrages.

    (3) Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
    (4) Gelingt eine Weitervermietung, wird die Stornogebühr entsprechend reduziert.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen außerordentlich kündigen, wenn

  •     der Mieter die Anzahlung nicht fristgerecht leistet,

  •     die Wohnung vertragswidrig nutzt oder Hausregeln missachtet,

  •     höhere Gewalt oder nicht zu vertretende Umstände die Bereitstellung unmöglich machen.


Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollumfänglich rückerstattet.


§ 7 Schäden, Fehlende Gegenstände und Ersatzpflicht des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung sowie deren Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
(2) Vom Mieter, seinen Mitreisenden oder Besuchern verursachte Schäden am Gebäude, Mobiliar, Einrichtungsgegenständen oder technischen Geräten werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.
(3) Fehlende, beschädigte oder entwendete Gegenstände (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schlüssel, Ausstattung, Geschirr, Dekoration oder Elektrogeräte) werden dem Mieter ebenfalls zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, Schäden oder fehlende Gegenstände unverzüglich nach Feststellung dem Vermieter zu melden.
(5) Unterlässt der Mieter die Meldung oder werden Schäden erst nach Abreise festgestellt, behält sich der Vermieter das Recht vor, diese nachträglich in Rechnung zu stellen
(6) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eingebrachte Wertgegenstände.

 

§ 8 Internetnutzung

(1) Soweit bereitgestellt, darf das WLAN des Vermieters kostenlos genutzt werden.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, das Internet nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden.
(3) Für Verbindungsstörungen übernimmt der Vermieter keine Haftung.

 

§ 9 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für höhere Gewalt (z. B. Stromausfall, Naturereignisse) ist ausgeschlossen.
(3) Für Sachschäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, haftet der Vermieter nicht.

 

§ 10 Datenschutz

(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten) ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und des Aufenthaltes gemäß den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO).
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur,

  •     wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Meldedaten an Behörden),

  •     wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht,

  •     oder nach ausdrücklicher Einwilligung des Mieters.

    (3) Der Mieter hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der  Verarbeitung seiner Daten.
    (4) Verantwortliche Stelle:
    Sabrina Holzmann – Viventra Apartments
    Neubaugasse 11, 2651 Reichenau an der Rax
    office@viventra-apartments.at

§ 11 Widerrufausschluss

(1) Bei Buchungen von Ferienunterkünften besteht kein Widerrufsrecht, selbst wenn die Buchung online erfolgt.
(2) Grund: Verträge zur Beherbergung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum sind laut EU-Verbraucherrecht sowie österreichischem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) vom Widerrufsrecht ausgenommen.
(3) Die Stornobedingungen des § 5 gelten daher verbindlich.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


2. Belehrung zur Gästetaxe / Ortstaxe

Belehrung über die Gästetaxe / Ortstaxe gemäß Gemeindevorschriften

Für Übernachtungen in Tauplitz und in Neusiedl am See fällt eine Ortstaxe / Gästetaxe an. Diese ist zusätzlich zum Unterkunftspreis vom Gast zu entrichten.

Höhe der Ortstaxe:
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach den örtlichen Bestimmungen der oben angeführten Gemeinden.
Der Betrag wird pro Person und Nacht berechnet. Kinder und Jugendliche können von der Abgabe befreit sein.

Erhebung:
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Gästetaxe einzuheben und an die Gemeinde abzuführen.

Meldepflicht:
Der Gast ist verpflichtet, alle hierzu erforderlichen Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) korrekt zu übermitteln.

Mit der Buchung bestätigt der Gast die Kenntnisnahme dieser Belehrung. 

 

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